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   VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10   

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VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10 (https://dejure.org/2010,4907)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.10.2010 - VK-SH 16/10 (https://dejure.org/2010,4907)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - VK-SH 16/10 (https://dejure.org/2010,4907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Menge im Kurz-LV: Ausschluss! (IBR 2011, 162)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (44)

  • VK Bund, 06.05.2008 - VK 3-53/08

    Vergabe von Bauleistungen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10
    Die Grenzen des Nachverhandlungsverbots aus § 24 Nr. 3 VOB/A würden überschritten, wenn man nachträgliche, von den im Submissionstermin verlesenen Angebotsendpreisen abweichende Mengen- und damit Preiskorrekturen zulassen wollte (VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08).

    Diese Alleinverbindlichkeitserklärung ändert aber ihr Angebot nicht, da diese sich ihrem Sinn und Zweck nach ausschließlich auf die verkürzte Darstellung der Leistungsbeschreibung, mithin auf die Positionstexte, bezieht (so auch VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08; Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06; VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2006, VK - 32 / 2006 - B) und nicht auf die unzweifelhaft erklärten Angebotsteile (Mengen und Preise) (a.A. VK Thüringen, Beschluss vom 09.09.2005 ­ 360-4002.20-009/05SON).

    Auch würde eine derartige Auslegung im Ergebnis Manipulationsmöglichkeiten eröffnen und das System der formellen Ausschlusstatbestände untergraben (VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08).

    Bei § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOB/A handelt es sich um eine reine Formschrift, die lediglich besagt, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber den Bietern zum Zwecke der Arbeitserleichterung überhaupt gestatten soll, ihrem Angebot eine Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses beizufügen (VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08).

    Damit soll sichergestellt werden, dass Vertragsinhalt die Positionstexte aus dem Langtextverzeichnis werden, obwohl sie im Kurztextverzeichnis nicht ausdrücklich wiederholt werden (VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08).

  • VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06

    Baumaßnahme Neukonzeption und Sanierung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10
    Eine Auslegung des Angebots der Antragstellerin gemäß §§ 133, 157 BGB kommt demzufolge nicht in Betracht, wenn die Eintragung der Antragstellerin in der maßgeblichen Position, hier also die Angabe der angebotenen Menge in Ziffer 01.01.0037, für sich genommen eindeutig ist und keinen Rechen- oder Schreibfehler erkennen lässt (VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06).

    Fügt der Bieter seinem Angebot eine falsche Kurztextseite bei, ist dies ein Versäumnis des Bieters, das nicht im Wege eines Aufklärungsgespräches geheilt werden kann (vgl. VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06).

    Diese Alleinverbindlichkeitserklärung ändert aber ihr Angebot nicht, da diese sich ihrem Sinn und Zweck nach ausschließlich auf die verkürzte Darstellung der Leistungsbeschreibung, mithin auf die Positionstexte, bezieht (so auch VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008, VK 3 - 53 / 08; Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06; VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2006, VK - 32 / 2006 - B) und nicht auf die unzweifelhaft erklärten Angebotsteile (Mengen und Preise) (a.A. VK Thüringen, Beschluss vom 09.09.2005 ­ 360-4002.20-009/05SON).

    Insofern heißt es in dieser Erklärung nämlich lediglich, dass das von dem Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) alleinverbindlich sei, und nicht, dass das von dem Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis in seiner neuesten Fassung alleinverbindlich sei (vgl. VK Bund, Beschluss vom 28.07.2006, VK 2 - 50 / 06).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 11 Verg 24/04

    Vergabeverfahren: Zwingender Angebotsausschluß bei fehlender Garantieerklärung;

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10
    Eine Auslegungsbedürftigkeit besteht allerdings dann nicht, wenn die Willenserklärung einen eindeutigen Inhalt hat und für eine Auslegung kein Raum ist (erkennende Kammer, Beschluss vom 28.03.2007 ­ VK-SH 4/07; Beschluss vom 15.05.2006 ­ VK-SH 10/06 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2005 ­ 11 Verg 24/04).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert es, Bieter, die Änderungen an den Verdingungsunterlagen vornehmen, unabhängig vom Umfang der Änderung und damit insbesondere unabhängig von der Größenordnung gemessen am Gesamtvolumen von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 1 Verg 3/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2005 - 11 Verg 24/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 08.10.2010 ­ VK-SH 14/10; Beschluss vom 07.02.2008 ­ VK-SH 29/07).

    § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A bezweckt die Sicherstellung der Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne weiteres vergleichbarer Angebote und damit die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs (statt vieler: BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 85/97; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2005 - 11 Verg 24/04).

  • OLG Schleswig, 08.12.2010 - 1 Verg 12/10

    Begriff der Abänderung des Angebots i.S. von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A

    Auf den Antrag der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein vom 20. Oktober 2010 - VK-SH 16/10 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2018 - 3 VK LSA 25/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss bei Änderung an den

    (VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008 - VK 3-53/08; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.2010-VK-SH 16/10).
  • VK Niedersachsen, 20.09.2011 - VgK-41/11

    Rechtmäßigkeit des Auschlusses des Angebots eines Bieters im Vergabeverfahren als

    So sollen Manipulationen (OLG München, Beschluss vom 23.06.2009) oder bewusst mehrdeutige Änderungen in der Absicht, die Vergabestelle werde sie schon zu ihren Gunsten auslegen (Saarländisches OLG, Beschluss vom 09.11.2005 -1 Verg 4/05 ) (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.2010 - VK-SH 16/10), ausgeschlossen werden.
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